Was tun, wenn der Rentenbescheid abgelehnt wird?
Sie haben einen Antrag auf Rente gestellt – und dann die Enttäuschung: Der Bescheid ist negativ oder unvollständig. Vielleicht wurde die Erwerbsminderungsrente abgelehnt, bestimmte Zeiten nicht anerkannt oder Ihre Rentenhöhe ist deutlich zu niedrig. In solchen Fällen müssen Sie das nicht einfach hinnehmen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich gegen eine Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung zur Wehr setzen können: mit Widerspruch und ggf. Klage beim Sozialgericht.
Schritt 1: Widerspruch gegen den Rentenbescheid
Der erste Weg ist immer der Widerspruch, den Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rentenbescheids einlegen müssen. Achten Sie auf:
- Ihre Versicherungsnummer
- Das Datum des Bescheids
- Eine klare Begründung Ihres Einspruchs
- Ggf. Nachweise oder medizinische Gutachten beilegen
Was passiert nach dem Widerspruch?
Die Rentenversicherung prüft den Fall nochmals. Mögliche Ergebnisse:
- Der Widerspruch wird akzeptiert und der Bescheid geändert
- Der Widerspruch wird abgelehnt – Sie erhalten einen Widerspruchsbescheid
- Sie können jetzt Klage beim Sozialgericht einreichen
Schritt 2: Klage beim Sozialgericht
Wenn der Widerspruch keinen Erfolg hatte, können Sie binnen eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids Klage einreichen.
- Zuständig ist das Sozialgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen
- Die Klage ist kostenfrei
- Sie brauchen keinen Anwalt, können aber Unterstützung durch Sozialverbände oder Rentenberater nutzen
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Welche Unterlagen sind nötig?
Für die Klage benötigen Sie:
- Kopie des ursprünglichen Rentenbescheids
- Ihren Widerspruch und den Widerspruchsbescheid
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Ggf. neue medizinische Gutachten, Bescheinigungen, Stellungnahmen
Tipp: Fügen Sie eine Klagebegründung bei, auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Nach Eingang der Klage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
- Das Gericht fordert Unterlagen bei der Rentenversicherung an
- Eine schriftliche Anhörung oder mündliche Verhandlung kann folgen
- In vielen Fällen kommt es zu einem Vergleich oder einer Einigung
Dauer: Das Verfahren kann mehrere Monate dauern, je nach Komplexität und Gerichtsauslastung.
Unterstützung durch Verbände und Berater
Viele Sozialverbände und VdK bieten Unterstützung bei Widerspruch und Klage – oft sogar kostenlos oder gegen geringe Gebühr. Auch Rentenberater oder Fachanwälte für Sozialrecht können helfen.
Fazit: Nicht aufgeben – Rechte aktiv wahrnehmen
Ein abgelehnter Rentenantrag ist nicht das Ende. Mit einem fundierten Widerspruch und ggf. einer Klage beim Sozialgericht können Sie Ihre Ansprüche durchsetzen. Wichtig ist, die Fristen einzuhalten und strukturiert vorzugehen.
Nutzen Sie unsere Anleitungen, Muster und Beratungsmöglichkeiten.
