Was Hinterbliebene wissen müssen
Der Verlust eines Ehepartners ist eine emotionale und finanzielle Belastung. Um zumindest Letzteres abzufedern, gibt es in Deutschland die gesetzliche Witwen- bzw. Witwerrente. Sie soll sicherstellen, dass Hinterbliebene nach dem Tod des Partners nicht in finanzielle Not geraten.
Doch nicht jeder hat automatisch Anspruch. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Voraussetzungen für die Witwenrente, wer sie beantragen kann, wie hoch sie ausfällt und worauf es 2026 besonders zu achten gilt.
Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente (bzw. Witwerrente) ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für überlebende Ehepartner. Sie soll einen Teil des weggefallenen Einkommens ersetzen.
Man unterscheidet:
- Große Witwenrente: bei bestimmten persönlichen Voraussetzungen
- Kleine Witwenrente: als zeitlich befristete Leistung
👉 Zur Übersicht der Rentenarten
Wer hat Anspruch auf Witwenrente?
Sie haben Anspruch, wenn:
- Ihr Ehepartner mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (Wartezeit)
- Sie zum Todeszeitpunkt verheiratet waren (bzw. nicht rechtskräftig geschieden)
- Der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezog oder die Voraussetzungen erfüllt hat
Wichtig:
- Auch eingetragene Lebenspartnerschaften werden berücksichtigt
- Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, es sei denn, der Tod war unfallbedingt
Große oder kleine Witwenrente – wo ist der Unterschied?
Große Witwenrente:
- Anspruch, wenn Sie:
- ein Kind erziehen
- älter als 45 Jahre und 11 Monate (ab 2025) sind
- oder selbst erwerbsgemindert sind
- Unbefristete Zahlung (solange Voraussetzungen bestehen)
- Höhe: ca. 55 % der Rente des verstorbenen Partners
Kleine Witwenrente:
- Anspruch, wenn keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind
- Befristet auf 2 Jahre (Ausnahme: ältere Fälle)
- Höhe: ebenfalls ca. 25–30 % der Rente
Wie wird die Höhe berechnet?
Die Witwenrente berechnet sich nach der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder bezogen hätte.
Beispiel:
Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?- Partner hätte 1.400 € brutto Rente erhalten
- Große Witwenrente: ca. 770–800 € brutto monatlich
Abzüge:
- Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet
- Freibeträge gelten (2025: ca. 950 € in den alten Bundesländern)
Welche Unterlagen sind nötig?
Für die Antragstellung benötigen Sie:
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsnachweis
- Rentenversicherungsnummern beider Partner
- Nachweise über eigenes Einkommen
Antragstellung – So funktioniert’s
Der Antrag sollte innerhalb von 3 Monaten nach dem Todesfall gestellt werden – damit Sie keine Ansprüche verlieren.
Antragstellung ist möglich:
- Online über www.eservice-drv.de
- Persönlich in der Beratungsstelle
- Per Post mit dem Formular R0500
Was passiert bei eigenem Einkommen?
Eigene Einkünfte (z. B. Rente, Mieteinnahmen, Betriebsrente) werden teilweise angerechnet. Der Freibetrag liegt 2025 bei ca.:
- 950 € (alte Bundesländer)
- 930 € (neue Bundesländer)
Alles darüber wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Tipp: Lassen Sie sich individuell beraten – insbesondere, wenn Sie nebenbei arbeiten oder eine eigene Rente beziehen.
Fazit: Früh informieren lohnt sich
Die Witwenrente ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung im Todesfall. Wer die Voraussetzungen kennt und den Antrag rechtzeitig stellt, kann finanzielle Einbußen deutlich abmildern.
Rückwirkende Rentenzahlung – So lange geht’s
