Erwerbsminderungsrente Teilweise: Voraussetzungen & Leistungen

18/11/2025
Bearbeitet von kiraly

Korrespondentin Kiraly berichtet in klaren und objektiven Artikeln über Entwicklungshilfe, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die erwerbsminderungsrente teilweise ist ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherheit in Deutschland. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, aber dennoch weiterhin ein Einkommen sichern möchten. Obwohl die allgemeine Regelung für die Erwerbsminderungsrente das 67. Lebensjahr als Anspruchsgrundlage vorsieht, gibt es eine spezielle Variante, die auch vor diesem Alter gezahlt werden kann – und das mit einigen spezifischen Voraussetzungen. Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die damit verbundenen Bedingungen und Leistungen geben.


1. Was ist die Erwerbsminderungsrente Teilweise?

Die erwerbsminderungsrente teilweise unterscheidet sich von der regulären Erwerbsminderungsrente. Während die gesamte Erwerbsminderungsrente nur ab dem 67. Lebensjahr in voller Höhe ausgezahlt wird, kann die teilweise Variante schon früher, sobald bestimmte Kriterien erfüllt sind, eine finanzielle Unterstützung gewähren. Sie ist also ein Übergang zwischen Rentenversicherung und Arbeitslosengeld II, um den Übergang zu erleichtern und Einkommensverluste zu minimieren. Diese Variante ist besonders relevant für Menschen, die eine vorübergehende Beeinträchtigung haben und sich weiterhin eine Teilhabe am Arbeitsleben wünschen, während sie gleichzeitig auf eine spätere Rentenbezugszeit vorbereitet werden. Die häufigste Anwendung findet die teilweise Erwerbsminderungsrente in Situationen, in denen die volle Erwerbsminderungsrente noch nicht erreicht ist, beispielsweise aufgrund einer Übergangszeit nach einer schwerwiegenden Erkrankung.


2. Die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente Teilweise: Ein komplexes Puzzle

Die Voraussetzungen für eine erwerbsminderungsrente teilweise sind bedeutend komplexer als bei der regulären Variante. Hier sind die wichtigsten Punkte, die berücksichtigt werden müssen:

  • Einschätzung durch die Deutsche Rentenversicherung: Zunächst muss die Deutsche Rentenversicherung feststellen, dass Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in vollem Umfang Ihren bisherigen Beruf ausüben können. Dies geschieht in der Regel durch eine umfassende medizinische Untersuchung und die Einholung von ärztlichen Gutachten. Die Gutachten müssen die Dauer und Schwere Ihrer Beeinträchtigung belegen.
  • Mindestdauer der Versicherungspflicht: Wie bei der regulären Erwerbsminderungsrente ist auch hier eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Dies bedeutet, dass Sie sich bereits seit mindestens fünf Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung beschäftigt haben müssen. Dies kann durch Arbeitnehmerzeiten, Minijob-Zeiten oder andere Formen der Versicherungspflicht erbracht werden.
  • Ermessenswahl der Rentenversicherung: Die Deutsche Rentenversicherung hat Ermessensspielraum bei der Bewertung der Erwerbsminderung. Sie kann beispielsweise die medizinischen Gutachten kritisch prüfen oder alternative Einschätzungen vorlegen. Es ist daher wichtig, sich gut von einem Rentenberater unterstützen zu lassen.
  • Berücksichtigung von Zeiten: Die Rentenversicherung berücksichtigt eine Vielzahl von Zeiten, um Ihre Rentenansprüche zu erhöhen. Dazu gehören Kindererziehungszeiten, nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflegezeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, Minijob-Zeiten, Rentensplitting-Zeiten oder Ersatzzeiten (z.B. DDR-Verfolgungszeiten). Dies kann Ihre Rentenhöhe erheblich steigern.

3. Die Berechnung der Leistung: Wie wird die Erwerbsminderungsrente Teilweise ermittelt?

Hier ist eine Option:„Ruhe, Licht und gedämpfte Details.“

Die Höhe der erwerbsminderungsrente teilweise wird auf Basis verschiedener Faktoren berechnet. Es ist kein starres Formelmodell, sondern eine individuelle Einschätzung unter Berücksichtigung folgender Aspekte:

  • Tägliche Arbeitszeit: Die tatsächliche tägliche Arbeitszeit, die Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung tatsächlich leisten können, spielt eine entscheidende Rolle. Je geringer Ihre Arbeitszeit, desto höher wird die Rentenkomponente sein.
  • Einkünfte: Zusätzliche Einkünfte, die Sie durch Teilzeitarbeit oder selbstständige Tätigkeit erzielen, werden bei der Berechnung berücksichtigt, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze (Hinzuverdienstgrenze). Diese Grenze dient dazu, die Rentenleistung nicht zu übermäßig erhöhen.
  • Rentenansprüche aus anderen Versorgungsarten: Die Rentenansprüche, die Sie aus anderen Versorgungsarten, wie beispielsweise aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung, erwerben, werden ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt.
  • Grundbetrag und Bezuschuss: Die Rentenversicherung zahlt einen Grundbetrag (der sich mit dem Alter erhöht) und zusätzlich einen Bezuschuss, der auf Ihren Lebenslauf und Ihre Rentenansprüche basiert.

4. Besonderheiten und Ausnahmen: Erweiterte Möglichkeiten

Es gibt einige Fälle, in denen die Voraussetzungen für die erwerbsminderungsrente teilweise erleichtert werden können. Diese erfordern jedoch in der Regel eine besonders detaillierte Begründung:

  • Personen mit geringem Einkommen ab 1961: Personen, die vor 1961 geboren sind und aufgrund ihrer geringen Einkommenswerte möglicherweise keine vollständigen Pflichtbeiträge erbracht haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Rentengeltung erhalten. Dies dient dazu, ältere Menschen, die unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen gearbeitet haben, eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.
  • Ersatzzeiten: Ersatzzeiten, wie beispielsweise Zeiten aufgrund von Arbeitslosigkeit, Pflege oder Rehabilitation, können ebenfalls zur Erhöhung Ihrer Rentenansprüche beitragen. Die Rentenversicherung betrachtet diese Zeiten als „unbezahlte“ Versicherungszeiten.
  • DDR-Verfolgungszeiten: Auch Zeiten, die aufgrund der Verfolgung von DDR-Flüchtlingen entstanden sind, können berücksichtigt werden.

5. Wichtige Hinweise und Tipps zur Antragstellung

Die Antragstellung für die erwerbsminderungsrente teilweise kann komplex und zeitaufwändig sein. Hier einige wichtige Hinweise:

  • Frühzeitige Beratung: Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Rentenberater oder der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
  • Sammlung von Unterlagen: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise ärztliche Gutachten, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Zeiten.
  • Gut strukturierter Antrag: Reichen Sie Ihren Antrag gut strukturiert und vollständig ein, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
  • Rechtzeitige Einholung von Stellungnahmen: Beachten Sie, dass die Deutsche Rentenversicherung Zeit benötigt, um Ihre Unterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme abzugeben.

Wichtiger Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rentenberater oder die Deutsche Rentenversicherung.

Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen einen umfassenden Überblick über die erwerbsminderungsrente teilweise gegeben. Viel Erfolg bei Ihrer Antragsstellung!