Altersrente Schwerbehinderte: Voraussetzungen & Berechnung 2026

18/11/2025
Bearbeitet von kiraly

Korrespondentin Kiraly berichtet in klaren und objektiven Artikeln über Entwicklungshilfe, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge und bietet finanzielle Unterstützung, die über die reguläre Altersrente hinausgeht. Sie ist nicht nur eine zusätzliche Einkommensquelle, sondern Anerkennung für die besonderen Herausforderungen, die mit einer Schwerbehinderung verbunden sind. Dieser Artikel nimmt Sie umfassend mit den Voraussetzungen und der Berechnung für 2026 auf. Wir klären auf, welche Kriterien erfüllt sein müssen und wie Ihre Rente genau berechnet wird.


1. Die Voraussetzungen für die Altersrente

Die grundsätzliche Voraussetzung für die altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Aber was bedeutet das genau? Es geht nicht nur darum, einen entsprechenden Bescheid zu haben, sondern auch darum, die Kriterien im Detail zu erfüllen.

Die Grundlage bildet der Grad der Behinderung (GdB), der von einem Versorgungsamt festgestellt wird. Grundsätzlich benötigen Sie einen GdB von mindestens 50. Ein GdB von 70 oder höher führt zu einer höheren Rentenzahlung. Wichtig ist, dass dieser GdB zum Rentenbeginn vorliegen muss. Ein späterer Wegfall der Schwerbehinderung hat keine Auswirkungen auf einen bereits gewährten Anspruch. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wer 1957 oder später geboren ist, kann in bestimmten Fällen auch mit einem GdB von 50 einen Anspruch haben, was oft eine erfreuliche Überraschung ist.

Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Grad der Behinderung (GdB): Mindestens 50, festgestellt durch ein Versorgungsamt.
  • Rentenbeginn: Der GdB muss zum Rentenbeginn vorliegen.
  • Sonderfall 1957+: Anspruch möglich sogar mit GdB 50 (dies ist jedoch ein Sonderfall).

Es ist entscheidend, dass Sie sich frühzeitig mit dem Versorgungsamt in Verbindung setzen und alle notwendigen Unterlagen einreichen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ein Fehler in der Antragsstellung kann zu Verzögerungen oder sogar zum Ablehnungsantrag führen.


2. Die Mindestversicherungszeit und die Sammelungsquellen

Neben dem GdB spielt die Mindestversicherungszeit eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dieser Zeitraum, oft als Wartezeit bezeichnet, muss insgesamt 35 Jahre betragen. Dieser Wert beinhaltet die Zeit, in der Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die genaue Berechnung dieser Zeit kann komplex sein, da unterschiedliche Einkommensarten und Versicherungszeiten addiert werden.

Die Sammelungsquellen für diese 35 Jahre sind vielfältig und können sich positiv auf Ihre Rente auswirken. Die Rentenversicherung akzeptiert eine breite Palette von Einkommensarten als Beiträge. Hier sind einige Beispiele:

  • Beschäftigung: Löhne und Gehälter, die in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.
  • Selbstständige Tätigkeit: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, sofern Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
  • Freiwillige Beiträge: Zusätzliche Beiträge, die Sie zusätzlich zu den regulären Pflichtbeiträgen leisten.
  • Erziehungszeiten: Die Zeit, in der Sie Kinder versorgt haben, wird ebenfalls als Beitrag gewertet.
  • Nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege: Die Pflege eines Ehepartners oder Lebenspartners, der nicht berufstätig ist, kann als Beitrag gewertet werden.
  • Minijobs: Einkünfte aus Minijobs, sofern Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.

Je länger Sie einkommensfähig waren und je höher Ihre Einkünfte waren, desto höher wird in der Regel Ihre altersrente für schwerbehinderte Menschen. Es lohnt sich also, alle relevanten Einkommenszeiten zu dokumentieren und dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.


3. Berechnung der Altersrente – Ein Überblick

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Die Berechnung der altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Faktoren berücksichtigt. Es gibt keinen festen Algorithmus, aber die grundlegenden Berechnungsschritte sind bekannt.

Der Basiswert für den Rentenbezug wird anhand Ihres durchschnittlichen Arbeitslohnes (DAWO) über die letzten Jahre berechnet. Dieser DAWO wird dann mit einem Rentenfaktor multipliziert. Der Rentenfaktor hängt von Ihrem GdB und Ihrem Alter zum Rentenbeginn ab. Für einen GdB von 50 wird ein Faktor von 1,6 (2026) angewendet, während diese für einen GdB von 70 auf 2,1 steigt. Für einen GdB von 100 beträgt dieser Faktor 2,6.

Zusätzlich wird durch den Hinzuverdienst eine Modifikation der Rente beeinflusst. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie trotz Hinzuverdienst weiterhin eine angemessene Rente erhalten.

Hier eine vereinfachte Darstellung:

  1. Berechnung des Basiswerts basierend auf dem DAWO.
  2. Anwendung des Rentenfaktors (abhängig von GdB und Alter).
  3. Berücksichtigung des Hinzuverdienstes (Grenzwerte beachten!).

Um die genaue Berechnung zu verstehen, können Sie die Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Diese Rechner sind online verfügbar und berücksichtigen alle relevanten Faktoren für Ihre individuelle Situation.


4. Besonderheiten bei langjährig Versicherten und Bergleuten

Für Menschen, die besonders langjährige Rentenansprüche erworben haben (insbesondere diejenigen, die vor 1957 geboren sind), gelten spezielle Regelungen. Diese Regelungen können zu einer höheren altersrente für schwerbehinderte Menschen führen.

Schon seit 1957 gibt es für Rentenansprüche, die vor diesem Jahr entstanden sind, eine sogenannte „Langzeitarbeitszeitregelung.“ Diese Regelung berücksichtigt die Zeit, die Sie vor 1957 im Erwerbsleben verbracht haben. Je länger diese Zeit ist, desto höher kann Ihre Rente sein.

Auch Berleute profitieren von besonderen Regelungen im Rentenrecht. Diese Regelungen wurden geschaffen, um die besonderen Belastungen und Risiken zu berücksichtigen, denen Berleute ausgesetzt sind. Die genauen Regelungen variieren je nach Bergbauart und Betrieb, sind aber immer vom Rentenversicherungsträger nachvollziehbar und speziell auf die Situation der Berleute zugeschnitten.

Diese Sonderregelungen sind ein wichtiger Pfeiler, um sicherzustellen, dass langjährige Rentner und Berleute angemessen entschädigt werden.


5. Rentenbeginn und Fristen – Wichtig für die persönliche Berechnung

Die Entscheidung, wann Sie Ihren Rentenbezug beginnen möchten, hat einen großen Einfluss auf die Höhe Ihrer altersrente für schwerbehinderte Menschen. Es gibt zwei Rentenbeginnvarianten:

  • Rentenbeginn ab 65 Jahren: Dieser Rentenbeginn ist die reguläre Variante und führt zu einer höheren Rente.
  • Früher Rentenbeginn: Wenn Sie vor 65 Jahren Ihren Rentenbezug beginnen, erhalten Sie eine reduzierte Rente. Dies ist oft der Fall, wenn eine Schwerbehinderung vor 65 Jahren vorliegt.

Die rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend, da Sie eine Frist haben, um Ihren Rentenbezug zu beantragen. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Rentenversicherungsträger zu beraten und alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen.

Die Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung können Ihnen dabei helfen, die Auswirkungen des Rentenbeginns auf Ihre Rente zu simulieren.

Fazit:

Die altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die Anerkennung für die besonderen Herausforderungen bietet, die mit einer Schwerbehinderung verbunden sind. Das Verständnis der Voraussetzungen und der Berechnung ist entscheidend, um Ihren Anspruch optimal zu gestalten. Eine frühzeitige Antragstellung, eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Einkommenszeiten und die Nutzung der Rentenversicherungsträger-Rechner sind dabei wichtige Schritte. Die Deutschen Rentenversicherung bietet umfassende Beratung und Unterstützung, um Ihnen bei der Planung Ihres Rentenbezugs zu helfen. Vergessen Sie nicht, sich regelmäßig über neue Regelungen und Gesetzesänderungen zu informieren.