Mehr Rente für langjährig Versicherte mit geringem Einkommen
Die Grundrente ist eine vergleichsweise neue Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Seit ihrer Einführung 2021 soll sie sicherstellen, dass Menschen mit einem langen Erwerbsleben, aber niedrigem Verdienst, im Alter mehr Geld zur Verfügung haben. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, ob sie Anspruch haben – oder wie hoch die Zahlung überhaupt ausfällt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was genau hinter der Grundrente steckt, welche Voraussetzungen gelten, wie die Höhe berechnet wird und wie Sie Ihren Anspruch prüfen lassen können.
Grundrente – eine Ergänzung zur Altersrente
Bei der Grundrente handelt es sich nicht um eine eigene Rentenart, sondern um einen Zuschlag zur bestehenden Altersrente. Sie soll besonders jenen helfen, die trotz jahrzehntelanger Arbeit nur eine geringe gesetzliche Rente beziehen – etwa wegen Teilzeit, geringem Stundenlohn oder unterbrochenen Erwerbsbiografien.
Ziel ist es, Altersarmut zu vermeiden und Menschen im Ruhestand mehr finanzielle Sicherheit zu bieten.
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Wer kann die Grundrente erhalten?
Die Grundrente erhalten nur bestimmte Personengruppen. Es gelten drei zentrale Voraussetzungen:
- Mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten (z. B. Beitragszeiten durch Arbeit, Pflege oder Kindererziehung)
- Durchschnittliches Einkommen in dieser Zeit war gering (zwischen 30 % und 80 % des Durchschnittsverdienstes)
- Keine hohen Nebeneinkünfte im Alter (z. B. aus Vermietung, Kapital oder Betriebsrente)
Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch bei Rentenantrag oder Rentenbezug, ob ein Anspruch auf die Grundrente besteht.
Was zählt zu den Grundrentenzeiten?
Wichtig für die Berechnung der Grundrente sind Grundrentenzeiten. Dazu zählen unter anderem:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Kindererziehungszeiten (bis zu 3 Jahre pro Kind)
- Zeiten der häuslichen Pflege eines Angehörigen
- Zeiten mit Minijobs, sofern Beiträge gezahlt wurden
- Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
Nicht berücksichtigt werden:
- Schul- und Studienzeiten ohne Beitragszahlung
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
So wird die Höhe der Grundrente berechnet
Die genaue Höhe der Grundrente ist individuell und hängt von Ihren Rentenpunkten ab. Vereinfacht gesagt:
- Es wird geprüft, wie viele Rentenpunkte Sie über die Grundrentenzeiten gesammelt haben.
- Punkte, die zwischen 0,3 und 0,8 pro Jahr liegen, werden auf maximal 0,8 verdoppelt.
- Es gilt eine Obergrenze von insgesamt 35 Jahren Grundrentenzeiten.
Beispiel:
Eine Versicherte hat 35 Jahre gearbeitet und im Schnitt 0,5 Rentenpunkte pro Jahr gesammelt. Diese werden auf 0,8 verdoppelt → rund 10 zusätzliche Entgeltpunkte → ca. 376 € brutto mehr Rente pro Monat (2025).
Aber: Die Grundrente ist kein fester Betrag – sie ergänzt Ihre bestehende Altersrente je nach individueller Lebensleistung.
Rente wegen Schwerbehinderung – So funktioniert’sEinkommensprüfung – was wird angerechnet?
Die Grundrente ist einkommensabhängig. Dabei gelten folgende Freigrenzen (2025):
- 1.370 € netto monatlich bei Alleinstehenden
- 2.100 € netto bei Ehepaaren
Was zählt zum Einkommen?
- gesetzliche Rente
- Betriebsrenten
- private Renten
- Kapitalerträge
- Mieteinnahmen
Liegt Ihr Einkommen darüber, wird der Grundrentenzuschlag abgeschmolzen – aber nicht komplett gestrichen.
👉 Häufige Fragen zur Anrechnung
Muss man die Grundrente extra beantragen?
Nein. Die Grundrente wird automatisch geprüft, sobald Sie einen Rentenantrag stellen oder bereits Rente beziehen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird der Zuschlag direkt berechnet und dem Rentenbescheid hinzugefügt.
Allerdings kann es hilfreich sein, im Antrag auf Rente oder in der Beratung gezielt darauf hinzuweisen, damit keine Zeiten übersehen werden.
Kombination mit anderen Rentenarten möglich?
Ja. Die Grundrente ist mit fast allen gesetzlichen Rentenarten kombinierbar, darunter:
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Witwen-/Witwerrente
Sie ersetzt jedoch keine eigenständige Versorgung und ist nicht kombinierbar mit Sozialhilfeleistungen wie Grundsicherung im Alter.
Was tun, wenn die Grundrente fehlt?
Wenn Sie glauben, Anspruch zu haben, aber keinen Zuschlag erhalten, können Sie:
- Eine Rentenberatung in Anspruch nehmen
- Eine schriftliche Nachfrage bei der Rentenversicherung stellen
- Einen Überprüfungsantrag einreichen
Fazit – Grundrente gezielt nutzen
Die Grundrente ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Rentensystem. Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, kann im Alter auf eine spürbare Erhöhung der gesetzlichen Rente hoffen – auch mit niedrigem Einkommen.
Es lohnt sich, den Versicherungsverlauf frühzeitig zu prüfen und die Rentenberatung zu nutzen, um keine Rentenansprüche zu verschenken.
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