Früher in Rente mit einem Schwerbehindertenausweis
Wer als schwerbehindert gilt, hat im deutschen Rentensystem besondere Rechte. Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Altersrente gehen – und das mit geringeren oder sogar ganz ohne Abschläge.
Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich, wie die Rente wegen Schwerbehinderung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Rente ausfallen kann und worauf Sie beim Antrag achten sollten.
Was zählt als Schwerbehinderung?
Als schwerbehindert gilt in Deutschland, wer vom zuständigen Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt bekommt. Dies wird in einem amtlichen Schwerbehindertenausweis dokumentiert.
Dieser GdB wird anhand verschiedener gesundheitlicher Einschränkungen (körperlich, geistig oder seelisch) bewertet. Der Ausweis gewährt nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch spezielle Rechte im Rentenrecht.
Vorteile bei der Altersrente für Schwerbehinderte
Mit einem GdB von 50 oder mehr können Versicherte:
- früher in Rente gehen (bis zu 5 Jahre vor Regelaltersgrenze)
- ggf. ohne Rentenabschläge in den Ruhestand wechseln
- von verkürzten Wartezeiten profitieren
Die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnt frühestens mit 65 Jahren (für Jahrgänge ab 1964). Wer früher gehen möchte (ab 62), muss Abschläge in Kauf nehmen.
Übersicht (Jahrgang 1964 und jünger):
- Rente mit Abschlägen ab 62 Jahren (max. 10,8 %)
- Abschlagsfrei ab 65 Jahren
Voraussetzungen für die Rente bei Schwerbehinderung
Um Anspruch auf diese spezielle Altersrente zu haben, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Grad der Behinderung von mindestens 50
- Mindestens 35 Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Anerkannte Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns
Was zählt zur Wartezeit?
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
- Kindererziehungszeiten
- Pflege von Angehörigen
- Wehr- oder Zivildienst
- freiwillige Beiträge
Rentenhöhe und Abschläge
Die Höhe der Rente hängt wie bei anderen Rentenarten von den erworbenen Rentenpunkten, dem persönlichen Rentenbeginn und eventuellen Abschlägen ab.
Wer vor dem abschlagsfreien Zeitpunkt in Rente geht, muss mit einem Abschlag von 0,3 % pro Monat rechnen (maximal 10,8 %).
Beispiel:
Erwerbsminderungsrente: Wann habe ich Anspruch?Rente mit 62 = 36 Monate früher = 10,8 % Abschlag
Wer hingegen bis zur abschlagsfreien Grenze wartet, erhält die volle Altersrente.
So beantragen Sie die Rente wegen Schwerbehinderung
Der Antrag sollte mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Wichtig ist, dass der Schwerbehindertenausweis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gültig ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid
- Versicherungsverlauf
- Ausweisdokumente
- ggf. Nachweise über Kindererziehung oder Pflege
Antragstellung:
- Online über das eService-Portal der Rentenversicherung
- Persönlich in der Beratungsstelle
- Schriftlich per Formular R0100
Kombination mit anderen Leistungen
Die Rente wegen Schwerbehinderung lässt sich mit weiteren Leistungen kombinieren:
- Grundrente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Witwen-/Witwerrente, wenn der Partner verstorben ist
- Steuerliche Entlastung, z. B. durch den Behindertenpauschbetrag
Was tun bei Ablehnung oder Unklarheiten?
Wird der Antrag auf Rente abgelehnt oder sind Sie unsicher bei der Berechnung, können Sie:
- Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats)
- Einen Überprüfungsantrag stellen
- Hilfe durch eine Rentenberatung oder Sozialverband in Anspruch nehmen
👉 Mehr zum Widerspruchsverfahren
Fazit – Mit Schwerbehinderung früher in Rente gehen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet die Möglichkeit, früher und unter erleichterten Bedingungen in den Ruhestand zu treten. Wer frühzeitig plant, den Schwerbehindertenstatus korrekt nachweist und seine Versicherungszeiten kennt, kann ohne unnötige Verluste in den Ruhestand wechseln.
Nutzen Sie Beratung, prüfen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig und stellen Sie den Antrag mit ausreichend Vorlauf.
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