Wenn Arbeit nicht mehr möglich ist – So sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft
Wenn Krankheit oder Unfall den Alltag dauerhaft einschränken, kann die Erwerbsfähigkeit stark beeinträchtigt sein. In solchen Fällen greift die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht oder nur noch teilweise arbeiten können.
In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wer Anspruch hat, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag korrekt stellen.
1. Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenleistung der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll Menschen unterstützen, die dauerhaft gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Es wird unterschieden zwischen:
- Teilweiser Erwerbsminderung (3 bis unter 6 Stunden täglich)
- Voller Erwerbsminderung (weniger als 3 Stunden täglich)
Die genaue Einstufung erfolgt anhand medizinischer Gutachten und rechtlicher Bewertung durch die Rentenversicherung.
👉 Zur Rentenart Erwerbsminderung
2. Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?
Damit Sie Anspruch auf EM-Rente haben, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Medizinische Voraussetzung
Ihr Gesundheitszustand lässt keine Beschäftigung von mehr als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu – unabhängig von Ihrem bisherigen Beruf.
b) Versicherungsrechtliche Voraussetzung
Sie müssen in den letzten fünf Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
c) Wartezeit
Es müssen mindestens 5 Jahre an Versicherungszeiten (Wartezeit) vorliegen.
3. Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Rentenhöhe richtet sich nach:
- Ihren bisher erworbenen Rentenpunkten
- Ihrem aktuellen Rentenalter
- Eventuell berücksichtigten Zurechnungszeiten (fiktive Zeiten, die bis zum regulären Rentenalter angerechnet werden)
Beispiel:
Eine Person mit 30 Entgeltpunkten, die wegen voller Erwerbsminderung in Rente geht, erhält bei einem Rentenwert von ca. 37,60 € eine monatliche Rente von:
30 x 37,60 € = 1.128 € brutto
Abzüge wie Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren diesen Betrag auf den Netto-Auszahlungswert.
Altersrente mit 63 – Wer hat Anspruch ohne Abschläge?4. Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen
Der Antrag auf EM-Rente muss schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Sie können dies:
- Persönlich in der Beratungsstelle
- Per Post (Formular V0800)
- Online über das eService-Portal
Wichtige Unterlagen:
- Ärztliche Gutachten und Befunde
- Angaben zu Krankenkassen und Krankenzeiten
- Erwerbsbiografie (Beruf, Ausbildung, Unterbrechungen)
- Formular R0100 (Hauptantrag)
👉 Formulare zur Antragstellung
5. Was ist die Zurechnungszeit?
Die Zurechnungszeit ist ein wichtiger Rentenfaktor, der Ihre Erwerbsbiografie bis zum gesetzlichen Rentenalter auffüllt – auch wenn Sie durch Krankheit nicht mehr arbeiten konnten.
Seit 2024 wird diese Zeit bis zum 67. Lebensjahr berechnet und steigert damit Ihre Rentenpunkte, sodass Ihre EM-Rente nicht zu stark vom normalen Rentenniveau abweicht.
6. Können Sie neben der EM-Rente arbeiten?
Ja, aber mit Einschränkungen. Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, darf dazuverdienen, solange die Grenzen eingehalten werden:
- Bei voller EM-Rente: max. 6.755,40 € jährlich (2025)
- Bei teilweiser EM-Rente: höherer Hinzuverdienst möglich, da noch Teilzeittätigkeit erlaubt ist
Ein Überschreiten kann zu Kürzungen oder Verlust der Rente führen.
👉 FAQ zu Hinzuverdienstgrenzen
7. Dauer und Befristung der Erwerbsminderungsrente
Die EM-Rente wird in der Regel zunächst befristet für maximal 3 Jahre gewährt. Danach erfolgt eine erneute Prüfung. In einigen Fällen (z. B. schwere chronische Erkrankungen) kann die Rente auch unbefristet gewährt werden.
Hinweis: Ein Weitergewährungsantrag muss mindestens 6 Monate vor Ablauf gestellt werden.
8. Was tun bei Ablehnung?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Oft hilft auch ein unabhängiges medizinisches Gutachten oder die Unterstützung eines Rentenberaters.
9. Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung
Ein Grad der Behinderung (GdB) allein berechtigt nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente. Allerdings wird er in die Gesamtbetrachtung einbezogen und kann entscheidend bei der medizinischen Beurteilung sein.
Ein Schwerbehindertenausweis kann zudem steuerliche Vorteile und Zugang zu früheren Altersrenten ermöglichen.
Fazit: Anspruch gut prüfen – Antrag sorgfältig stellen
Die Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiger Schutz bei gesundheitlicher Einschränkung. Prüfen Sie frühzeitig Ihre Voraussetzungen, lassen Sie sich beraten und stellen Sie Ihren Antrag sorgfältig.
Bei Unsicherheiten oder Ablehnungen gilt: nicht aufgeben, sondern Widerspruch einlegen und professionellen Rat einholen.
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