Früh in Rente – aber ohne finanzielle Einbußen? So geht’s.
Viele Arbeitnehmer träumen davon, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Doch wer vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, muss meist mit lebenslangen Abschlägen rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen – unter bestimmten Voraussetzungen ist die Altersrente mit 63 auch ohne Abschläge möglich.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch auf abschlagsfreie Rente mit 63 hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie Ihre Rentenansprüche berechnen und welche Anträge Sie stellen sollten.
1. Was ist die Altersrente mit 63?
Die Altersrente mit 63 war ursprünglich für besonders langjährig Versicherte gedacht. Seit der Rentenreform 2014 wurde das Eintrittsalter schrittweise angepasst – es liegt heute nicht mehr pauschal bei 63, sondern ist vom Geburtsjahr abhängig.
Wer aber 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente, auch wenn er früher als mit 67 in Rente geht.
2. Wer hat Anspruch auf Rente mit 63 ohne Abschläge?
Der Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 besteht nur für besonders langjährig Versicherte, das heißt:
- Mindestens 45 Jahre Beitragszeit zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Dazu zählen: Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Arbeitslosengeld I (nicht ALG II), freiwillige Beiträge in bestimmten Fällen
- Das Geburtsjahr ist entscheidend für den frühestmöglichen abschlagsfreien Rentenbeginn
Tabelle: Abschlagsfreie Rente je nach Geburtsjahr
Geburtsjahr | Abschlagsfreier Rentenbeginn |
---|---|
1958 | mit 64 Jahren |
1959 | mit 64 + 2 Monaten |
1960 | mit 64 + 4 Monaten |
1961 | mit 64 + 6 Monaten |
1964 oder später | mit 65 Jahren |
3. Welche Zeiten zählen zu den 45 Versicherungsjahren?
Für die 45 Jahre zählen folgende Zeiten:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit
- Zeiten der Pflege von Angehörigen
- Kindererziehungszeiten (max. 3 Jahre je Kind)
- Wehr- oder Zivildienst
- Zeiten mit Arbeitslosengeld I (nicht ALG II)
- Minijobs mit Rentenversicherungspflicht
Nicht anrechenbar sind:
- Zeiten mit ALG II (Hartz IV)
- Zeiten ohne Beiträge (z. B. Studium ohne Versicherung)
- Schul- und Hochschulzeiten nach dem 17. Lebensjahr
4. Abschläge vermeiden – So funktioniert’s
Wer weniger als 45 Beitragsjahre vorweisen kann, muss bei Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze Abschläge von 0,3 % pro Monat in Kauf nehmen. Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn von 4 Jahren bedeutet das:
48 Monate x 0,3 % = 14,4 % Abschlag auf die Rente – dauerhaft!
Deshalb ist es besonders wichtig, genau zu prüfen, ob Sie die 45 Jahre erreichen – ggf. durch freiwillige Beiträge oder Nachzahlungen.
5. Antrag stellen: So gehen Sie vor
Der Antrag auf Altersrente sollte mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Witwenrente beantragen – Schritt für SchrittBenötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Versicherungsnummer
- Nachweise zu Beitragszeiten (z. B. Bescheinigungen, Kontenklärung)
- ggf. Kindererziehungszeiten
Der Antrag kann gestellt werden:
- Online über das eService-Portal
- Per Formular R0100 (Papierantrag)
- In einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
6. Alternativen zur abschlagsfreien Rente mit 63
Wer die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente mit 63 nicht erfüllt, kann:
- Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre)
- Mit Abschlägen früher in Rente gehen (ab 63 mit 35 Beitragsjahren)
- Flexirente nutzen: Teilzeit + Teilrente kombinieren
- Freiwillige Beiträge nachzahlen, um Rentenlücken zu schließen
7. Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich die 45 Jahre mit Minijobs erreichen?
Ja, wenn Sie rentenversicherungspflichtige Minijobs hatten.
Zählen Kindererziehungszeiten vollständig mit?
Ja, bis zu 3 Jahre pro Kind (nach 1992), bei mehreren Kindern auch parallel.
Was passiert, wenn ich die 45 Jahre knapp verfehle?
Dann greift die normale Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen.
Kann ich freiwillig Beiträge zahlen, um die 45 Jahre zu erreichen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
Fazit: Rente mit 63 ohne Abschläge ist möglich – aber mit Planung
Wer 45 Jahre Versicherungszeit erreicht, kann unter bestimmten Bedingungen früher und ohne Abschläge in Rente gehen. Es lohnt sich, rechtzeitig zu planen, Beitragszeiten zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Zeiten durch freiwillige Beiträge auszugleichen.
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