Krankenversicherung für Rentner: Was Sie beachten müssen

02/06/2025
Bearbeitet von kiraly

Korrespondentin Kiraly berichtet in klaren und objektiven Artikeln über Entwicklungshilfe, Wirtschaft und Gesellschaft.

Krankenversicherung für Rentner: Was Sie beachten müssen

So sichern Sie sich optimal im Ruhestand ab

Der Eintritt in den Ruhestand bringt viele Veränderungen mit sich – nicht nur finanzieller, sondern auch versicherungsrechtlicher Natur. Eine der wichtigsten Fragen für künftige Rentner lautet: Wie bin ich krankenversichert, wenn ich in Rente gehe?

Die Antwort darauf ist entscheidend für Ihre Absicherung und Ihre monatlichen Ausgaben. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Krankenversicherung für Rentner, wie die KVdR funktioniert, wann freiwillige Mitgliedschaft erforderlich ist, wie sich Beiträge zusammensetzen und welche Rolle die Pflegeversicherung spielt.


Gesetzliche Krankenversicherung im Rentenalter – ein Überblick

Als Rentner bleiben Sie in der Regel gesetzlich krankenversichert – entweder als pflichtversichertes oder freiwilliges Mitglied. Die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist dabei der häufigste und günstigste Fall.

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt auch im Ruhestand Leistungen wie:

  • Arzt- und Krankenhausbehandlung
  • Medikamente und Heilmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Reha-Maßnahmen

Doch wie genau funktioniert der Wechsel von der aktiven Versicherung zur Rentenversicherung?

👉 Zur Übersicht: KVdR erklärt


Wer wird automatisch Mitglied in der KVdR?

Die Mitgliedschaft in der KVdR erfolgt automatisch, wenn Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erhalten eine gesetzliche Rente (Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente)
  • Sie waren mindestens 90 % der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens gesetzlich versichert (als Pflichtmitglied, freiwillig oder familienversichert)

Beispiel:

Wer 40 Jahre gearbeitet hat, muss in den letzten 20 Jahren vor dem Rentenantrag mindestens 18 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein.

Diese Prüfung übernimmt Ihre Krankenkasse automatisch bei Rentenantragstellung. Sie erhalten anschließend eine Mitgliedsbescheinigung.


Was passiert, wenn die KVdR-Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der KVdR nicht erfüllen, können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern – entweder bei Ihrer bisherigen Krankenkasse oder bei einer anderen GKV.

Unterschiede zur Pflichtmitgliedschaft:

  • Beiträge werden auf alle Einnahmen berechnet, nicht nur auf die gesetzliche Rente
  • Kein Anspruch auf automatische Beitragszuschüsse für alle Einkommen
  • Keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich

👉 Mehr zur freiwilligen Versicherung


Beitragshöhe: So setzen sich die Kosten zusammen

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden direkt von der Rente einbehalten. Der allgemeine Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 % plus ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (ca. 1,3 % im Durchschnitt).

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der Beiträge zur KVdR (nur auf die gesetzliche Rente).

Beispielrechnung 2025:

Monatliche BruttorenteBeitragssatz (inkl. Zusatz)Ihr Anteil (50 %)
1.200 €15,9 %ca. 95,40 €

Hinzu kommt die Pflegeversicherung (siehe unten).


Pflegeversicherung – nicht vergessen!

Rentner sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, sofern sie in der GKV sind. Der Beitrag beträgt:

  • 3,4 % für Kinderlose (ab 23 Jahren)
  • 3,05 % mit mindestens einem Kind

Dieser Beitrag wird ebenfalls direkt von der Rente einbehalten.

👉 Pflegeversicherung verstehen


Was gilt für privat Versicherte Rentner?

Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, können Sie diese Versicherung auch im Ruhestand weiterführen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmen möglich (z. B. bei Wohnsitz im Ausland oder sehr niedrigen Einkünften).

Besonderheiten:

  • Keine automatische Beitragsübernahme durch die DRV
  • Sie können einen Zuschuss zur PKV beantragen (siehe unten)
  • Beiträge steigen im Alter häufig deutlich an

👉 Zur privaten Krankenversicherung im Alter


Krankenversicherung im Ausland – was gilt hier?

Auch wer im Ausland lebt, kann unter bestimmten Bedingungen in der deutschen Krankenversicherung verbleiben – etwa bei Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat oder mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Türkei, Schweiz).

Wichtig: Melden Sie Änderungen des Wohnsitzes sofort bei der Krankenkasse und Rentenversicherung.


Was tun, wenn Sie sich nicht sicher sind?

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Renten- oder Krankenkassenberatung, um Ihre individuelle Situation zu klären. Das hilft insbesondere, wenn:

  • Sie knapp an der 90-Prozent-Grenze liegen
  • Sie freiwillig versichert sind
  • Sie zusätzlich privat oder betrieblich vorgesorgt haben

👉 Jetzt kostenlose Beratung anfordern


Fazit: Krankenversicherung für Rentner – frühzeitig informieren lohnt sich

Die Krankenversicherung im Alter ist ein zentrales Thema der Altersvorsorge. Wer gut informiert ist, kann unnötige Kosten vermeiden, von Zuschüssen profitieren und sich für die passende Form der Absicherung entscheiden.

Ob KVdR, freiwillige Mitgliedschaft oder private Versicherung – die individuelle Prüfung ist entscheidend. Sorgen Sie rechtzeitig vor und nutzen Sie professionelle Beratung.

👉 Mehr Tipps im Ratgeber Krankenpolice