Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente: Neue Regelungen 2026

18/11/2025
Bearbeitet von kiraly

Korrespondentin Kiraly berichtet in klaren und objektiven Artikeln über Entwicklungshilfe, Wirtschaft und Gesellschaft.

Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente: Neue Regelungen 2026

Die Rentenfinanzierung in Deutschland befindet sich in einem stetigen Wandel. Mit dem 1. Januar 2026 haben sich die Regeln rund um die hinzuverdienst erwerbsminderungsrente geändert, was für viele Menschen, die aufgrund von Erwerbsbeeinträchtigungen weiterhin arbeiten möchten, von großer Bedeutung ist. Ein zentraler Aspekt dieser Neuerung betrifft die Hinzuverdienstgrenzen, die die Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ohne Einschränkung des Rentenanspruch regeln. Dieser Artikel wird die neuen Regelungen im Detail erläutern, die relevanten Auswirkungen auf Antragsteller und Leistungsempfänger darstellen und einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Dinge geben. Wir wollen Ihnen dabei helfen, die neuen Bestimmungen zu verstehen und sich optimal auf die Veränderungen einzustellen.


Die Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen – Was ändert sich konkret?

Die älteren Regelungen zur hinzuverdienst erwerbsminderungsrente basierten auf festen Hinzuverdienstgrenzen, die je nach Grad der Erwerbsminderung unterschiedliche Beträge festlegten. Diese festen Werte wurden zeitweise kritisiert, da sie in der Realität selten die tatsächlichen Einkommensverhältnisse widerspiegelten. Die Reform von 2026 zielt darauf ab, diese Anpassung zu verbessern und eine flexiblere Gestaltung zu ermöglichen.

Die neuen Grenzwerte beziehen sich auf den Jahresverdienst, der durch die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit erzielt wird, und werden anhand der monatlichen Bezugsgröße berechnet. Die Berechnung basiert auf drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Die konkreten Höhen der Grenzwerte lauten:

  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 37.117,50 Euro jährlich.
  • Renten wegen voller Erwerbsminderung: 18.558,75 Euro jährlich.

Diese Anpassung erfolgte, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit höheren Einkommen weiterhin die Möglichkeit haben, unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Wichtig ist zu verstehen, dass diese Grenzwerte täglich berechnet werden, wenn die tägliche Arbeitszeit weniger als drei oder sechs Stunden beträgt.


Die Rolle der Zurechnungszeit und das Rentenalter

Hier sitzt ein Mann, konzentriert und ruhig

Die Zurechnungszeit spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der hinzuverdienst erwerbsminderungsrente. Sie berücksichtigt die tatsächlich erarbeitete Arbeitszeit und ist ein wichtiger Faktor für die Höhe der Rente. Die Regelungen zur Zurechnungszeit sind eng mit dem Rentenalter verknüpft, das ebenfalls in den kommenden Jahren grundlegend verändert wird.

Das Rentenalter wird schrittweise von 66 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Dies bedeutet, dass Rentenbeginne ab 2026 grundsätzlich bei einem Rentenalter von 66 Jahren und 1 Monat möglich sind. Die genaue Berechnung der Rente hängt davon ab, welche Arbeitszeit bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt wurde. Je länger die Arbeitszeit, desto höher kann die Rente sein. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anpassung auch die Zurechnungszeit beeinflusst, da die tatsächlich erarbeitete Arbeitszeit zur Berechnung des Rentenanspruchs herangezogen wird.


Individuell-Dynamische Grenze und Einkommenshöhe

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist die Einführung einer individuell-dynamischen Grenze. Diese Grenze ist nicht pauschal, sondern berücksichtigt das individuelle Einkommen vor der Teilhemmung. Diese Regelung soll verhindern, dass Menschen mit einem höheren Einkommen vor der Teilhemmung den Rentenanspruch gefährden, während Personen mit geringerem Einkommen weiterhin ihre Arbeit ausüben und die hinzuverdienst erwerbsminderungsrente erhalten können.

Die individu-dynamische Grenze wird anhand des Einkommens vor der Teilhemmung bestimmt und variiert je nach Höhe des Einkommens. Je höher das Einkommen vor der Teilhemmung, desto höher ist die individuelle Grenze, die überschritten werden müsste, um den Rentenanspruch zu gefährden. Es ist ratsam, sich genau über die individuellen Umstände zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Auswirkungen dieser Regelung zu verstehen und richtig zu beurteilen.


Fazit und Ausblick

Die neuen Regelungen zur hinzuverdienst erwerbsminderungsrente von 2026 stellen einen wichtigen Schritt zur Flexibilisierung und Anpassung der Rentenfinanzierung dar. Die Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen, die Berücksichtigung der individuellen Einkommenshöhe und die Anpassung des Rentenalters sind wichtige Elemente dieser Reform.

Es ist entscheidend, dass sich Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen oder bereits erhalten, über die neuen Regelungen im Detail informieren. Die Berechnungsweise ist komplex, und es ist wichtig, die individuellen Umstände und die Auswirkungen der neuen Bestimmungen zu verstehen. Die offizielle Website des Deutschen Rentenversicherungsamtes bietet umfassende Informationen und Rechner, um die eigenen Ansprüche zu ermitteln: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen langfristig auswirken werden. Wichtig ist, dass die Reform den Menschen mit Erwerbsbeeinträchtigungen weiterhin die Möglichkeit bietet, ihre Lebensumstände aktiv zu gestalten und ihren Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, während sie gleichzeitig ihre finanzielle Absicherung gewährleisten.

Für weitere Informationen und persönliche Beratung empfiehlt es sich, den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuzuwenden.