3-Monats-Frist beim Rentenantrag erklärt

11/06/2025
Bearbeitet von kiraly

Korrespondentin Kiraly berichtet in klaren und objektiven Artikeln über Entwicklungshilfe, Wirtschaft und Gesellschaft.

Warum sie so wichtig ist – und was Sie beachten müssen

Die sogenannte 3-Monats-Frist beim Rentenantrag ist eine der wichtigsten Regeln im deutschen Rentenrecht. Wer sie nicht einhält, riskiert finanzielle Verluste. Trotzdem kennen viele Versicherte diese Regelung nicht – oder unterschätzen ihre Konsequenzen.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen einfach und verständlich, was die 3-Monats-Frist bedeutet, für welche Rentenarten sie gilt, wie Sie sie einhalten – und was passiert, wenn Sie zu spät dran sind.


Was ist die 3-Monats-Frist?

Die 3-Monats-Frist bedeutet:

Sie müssen Ihren Rentenantrag spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen, um ab dem ersten Monat der Rente auch tatsächlich Geld zu erhalten.

Diese Regel gilt für:

  • Altersrente
  • Rente bei Schwerbehinderung
  • Erwerbsminderungsrente (teilweise abweichend, siehe unten)
  • Hinterbliebenenrente

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Beispiel: Rentenbeginn im Juli

Wenn Sie möchten, dass Ihre Rente am 01.07.2025 beginnt, muss der Antrag spätestens am 31.03.2025 gestellt werden.

RentenbeginnSpätester Antragszeitpunkt
01.07.202531.03.2025
01.01.202630.09.2025

Stellen Sie den Antrag später, beginnt die Rentenzahlung nicht rückwirkend ab Juli, sondern erst ab dem Folgemonat der Antragstellung.

👉 Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?

Was tun, wenn die Rente zu niedrig ist?

Warum ist die Frist so entscheidend?

  • Sie erhalten Ihre erste Rentenzahlung pünktlich, wenn die Frist eingehalten wird
  • Sie verlieren keine Rentenmonate, wenn alle Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden
  • Die Rentenversicherung benötigt Zeit für Bearbeitung und Prüfung

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wird der Antrag später gestellt:

  • erfolgt die Rentenzahlung nur ab dem Monat nach Antragstellung
  • der Wunschbeginn kann nicht mehr berücksichtigt werden
  • eventuell gehen Ihnen mehrere Hundert Euro verloren

👉 Rentenantrag zu spät – was tun?


Sonderregelung bei Erwerbsminderungsrente

Hier ist entscheidend:

  • Zeitpunkt der Erwerbsunfähigkeit laut ärztlichem Gutachten
  • Datum der Antragstellung

Auch hier gilt oft: Wer nicht rechtzeitig beantragt, bekommt die Leistung erst später.


Wie reiche ich den Antrag rechtzeitig ein?

Sie können Ihren Antrag:

  • postalisch stellen
  • persönlich in einer Beratungsstelle abgeben
  • digital über das eService-Portal einreichen

Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens 4 Monate vor Rentenbeginn, um sicherzugehen.

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Fazit: Früh planen, Verluste vermeiden

Die 3-Monats-Frist beim Rentenantrag ist keine Formalität – sie entscheidet über bares Geld. Wer rechtzeitig plant, hat weniger Stress, vermeidet Fehler und sorgt für einen nahtlosen Übergang in die Rente.

Nutzen Sie unsere Infos, Services und Formulare, um Ihre Rente klug und fristgerecht zu beantragen.

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