Kindererziehungszeiten – So steigern Sie Ihre Rente

06/06/2025
Bearbeitet von kiraly

Korrespondentin Kiraly berichtet in klaren und objektiven Artikeln über Entwicklungshilfe, Wirtschaft und Gesellschaft.

Warum Eltern mehr Rentenanspruch haben können

Viele Eltern wissen nicht, dass sich die Zeit, in der sie ihre Kinder betreuen, positiv auf ihre spätere Rente auswirken kann. Die Kindererziehungszeiten sind ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland – insbesondere für Mütter, aber auch für Väter.

Doch wie funktionieren diese Zeiten genau? Wie viele Monate werden angerechnet? Wer profitiert und was muss beachtet werden? Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie mit Kindererziehungszeiten Ihre Rentenansprüche gezielt verbessern können.


Was sind Kindererziehungszeiten?

Kindererziehungszeiten sind rentenrechtliche Zeiten, die für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr gutgeschrieben werden. Dabei geht es vor allem um die ersten drei Lebensjahre des Kindes.

Diese Zeiten werden automatisch in der Rentenversicherung berücksichtigt – sofern sie korrekt gemeldet wurden.

👉 Mehr zu Voraussetzungen


Wie lange wird angerechnet?

Seit dem 01.01.2019 gilt:

  • Für jedes Kind werden 36 Kalendermonate (= 3 Jahre) als Pflichtbeitragszeiten angerechnet
  • Diese gelten wie normale Beitragszeiten aus Beschäftigung

Das bedeutet: Sie erwerben pro Kind etwa 3 Rentenpunkte, was einem monatlichen Rentenzuwachs von ca. 115–120 € (je nach Rentenwert) entspricht.


Wer bekommt die Zeiten angerechnet?

In der Regel erhält der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut hat, die Kindererziehungszeit angerechnet.

  • Bei verheirateten Eltern: Meist wird sie der Mutter gutgeschrieben
  • Bei getrennter Erziehung oder auf Antrag kann auch der Vater die Zeiten erhalten

Wichtig: Beide Elternteile können sich die Zeit nicht gleichzeitig anrechnen lassen – es muss ein Elternteil festgelegt werden.


Wie beantrage ich die Anerkennung?

Die Anerkennung erfolgt nicht immer automatisch. Sie sollten daher aktiv einen Antrag stellen:

  • Formular V800 oder V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes, ggf. Nachweis der Erziehung
  • Bei ausländischen Geburten: Übersetzte Unterlagen erforderlich

👉 Formulare herunterladen


Wie wirken sich die Zeiten auf die Rente aus?

Die angerechneten 3 Jahre pro Kind bringen:

  • Rentenpunkte wie bei einem Durchschnittsverdiener
  • Erfüllung von Wartezeiten (z. B. 5 Jahre Mindestzeit)
  • Vorteile bei der Erwerbsminderungsrente

Beispiel:

Eine Mutter mit zwei Kindern kann bereits 6 Rentenjahre und damit mehr als die Mindestversicherungszeit vorweisen – selbst wenn sie vorher nicht gearbeitet hat.

👉 Mehr zur Mindestversicherungszeit


Kinderberücksichtigungszeiten – was ist das?

Zusätzlich zu den Kindererziehungszeiten gibt es sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten:

  • Diese gelten vom 4. bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
  • Sie erhöhen nicht direkt die Rente, helfen aber bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. bei Erwerbsminderung)

Auch hier gilt: Es muss ein Elternteil festgelegt werden.


Kann man Zeiten nachträglich anerkennen lassen?

Ja. Die nachträgliche Anerkennung ist möglich – und oft sinnvoll:

  • Rückwirkend unbegrenzt möglich, wenn Nachweise vorliegen
  • Auch für Kinder, die vor Jahrzehnten geboren wurden
  • Keine Altersgrenze für den Antrag

Wichtig: Beantragen Sie die Anerkennung frühzeitig – spätestens vor dem Rentenantrag.

👉 Beratung anfordern


Kindererziehungszeiten bei Auslandsaufenthalt

Auch für im Ausland geborene oder erzogene Kinder können Zeiten angerechnet werden – wenn die erziehende Person in Deutschland rentenversichert war oder wieder ist.

Erforderlich:

  • Wohnsitznachweise
  • Versicherungsverlauf
  • Übersetzte Urkunden

Fazit: Kindererziehung zahlt sich später aus

Eltern leisten täglich wertvolle Arbeit – das erkennt auch die Rentenversicherung an. Mit Kindererziehungszeiten sichern Sie sich wichtige Rentenpunkte, erfüllen Wartezeiten und verbessern langfristig Ihre Altersvorsorge.

Lassen Sie Ihre Zeiten prüfen und beantragen Sie die Anerkennung rechtzeitig.

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