So funktioniert der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

04/06/2025
Bearbeitet von kiraly

Korrespondentin Kiraly berichtet in klaren und objektiven Artikeln über Entwicklungshilfe, Wirtschaft und Gesellschaft.

So funktioniert der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

Mehr finanzielle Entlastung für Rentner

Die gesetzliche Rente allein reicht vielen Menschen im Ruhestand kaum aus, um alle Lebenshaltungskosten zu decken. Besonders die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stellen eine nicht unerhebliche monatliche Belastung dar. Um diese abzufedern, gibt es einen wichtigen Vorteil für Rentner: den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.

Doch wer bekommt diesen Zuschuss? Wie hoch ist er? Und worauf sollten gesetzlich und privat Versicherte achten? Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige rund um den Zuschuss zur Krankenversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung – umfassend, verständlich und aktuell für 2025.


Was ist der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung?

Der Beitragszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung. Er wird Rentnerinnen und Rentnern gewährt, um die Belastung durch die Beiträge zur Krankenversicherung zu senken.

Es gibt zwei Arten:

  • Zuschuss für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Zuschuss für Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV)

In beiden Fällen wird der Zuschuss automatisch direkt mit der Rente verrechnet oder ausgezahlt.

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Zuschuss bei gesetzlicher Krankenversicherung (KVdR)

Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, erhalten automatisch einen Beitragszuschuss. Dieser beträgt die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung, bezogen auf die gesetzliche Rente.

Beispielrechnung 2025:

  • Bruttorente: 1.400 €
  • Beitragssatz zur GKV inkl. Zusatz: 15,9 % → 222,60 €
  • Rentenversicherung übernimmt: 111,30 € (50 %)

Vorteile:

  • Keine Antragstellung nötig
  • Beitrag wird direkt von der Rente einbehalten
  • Pflegeversicherung ist ebenfalls integriert

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Zuschuss für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner

Auch Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind, erhalten einen anteiligen Beitragszuschuss. Der Unterschied: Hier wird der Zuschuss nicht auf alle Einnahmen, sondern nur auf die gesetzliche Rente gewährt.

Das bedeutet:

  • Einkünfte aus Miete, Kapital oder Betriebsrenten werden nicht bezuschusst
  • Sie müssen den verbleibenden Anteil aus eigener Tasche zahlen

Wichtig: Der Zuschuss muss beantragt werden (siehe unten).


Zuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Rentner, die privat krankenversichert sind, erhalten ebenfalls einen Zuschuss zur Krankenversicherung – allerdings unter bestimmten Bedingungen:

  • Sie müssen eine gesetzliche Rente beziehen
  • Der PKV-Vertrag muss eine private Vollversicherung abdecken
  • Der Zuschuss muss beantragt und nachgewiesen werden

Höhe des Zuschusses:

  • Maximal 50 % des durchschnittlichen GKV-Beitrags, bezogen auf die Rente
  • 2025 liegt der maximale Zuschuss bei etwa 8,00 % der Bruttorente

Beispiel:

  • Rente: 1.200 € → Max. Zuschuss ca. 96 € monatlich

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Antragstellung – So beantragen Sie den Zuschuss

Für Mitglieder der KVdR erfolgt die Zuschusszahlung automatisch.

Für freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte gilt:

  • Antrag auf Formular R0100 oder R0110 bei Rentenantragstellung
  • Nachweise zur Krankenversicherung beilegen (z. B. Beitragsbescheinigung der Krankenkasse oder PKV)

Wenn der Zuschuss nicht automatisch berücksichtigt wurde, können Sie ihn auch nachträglich beantragen:

  • Schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Rückwirkend bis zu vier Jahre möglich

👉 Formulare downloaden


Pflegeversicherung – Zuschuss inklusive?

Bei gesetzlich versicherten Rentnern übernimmt die Deutsche Rentenversicherung keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung. Der Pflegebeitrag muss in voller Höhe vom Rentner getragen werden.

Bei privat Versicherten ist die Pflegepflichtversicherung im Zuschuss enthalten, sofern es sich um eine anerkannte Pflegeversicherung handelt.


Sonderfälle: Betriebsrenten und Zusatzversicherungen

Wichtig zu wissen: Für Einkünfte aus Betriebsrenten, Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen gibt es keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Beiträge hierauf sind vollständig vom Rentner zu tragen.

Auch Zusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz, Auslandskrankenversicherung) sind nicht bezuschussbar.


Fazit – Beitragszuschuss richtig nutzen

Der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung ist eine wertvolle finanzielle Entlastung für Rentner. Besonders in Zeiten steigender Gesundheitskosten kann dieser Zuschuss helfen, die monatlichen Belastungen zu reduzieren.

Wichtig ist:

  • Prüfen Sie bei Rentenantragstellung, ob Sie Anspruch haben
  • Stellen Sie ggf. den Antrag aktiv
  • Achten Sie auf Fristen zur Nachforderung (4 Jahre)

Mit dem richtigen Wissen und etwas Bürokratie lässt sich der Zuschuss erfolgreich nutzen – egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

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